Vorsicht Alkohol – es steckt in vielen Lebensmitteln

Die Volksdroge Nummer 1 darf immer noch ungehindert und ohne Hinweise in den öffentlichen Ausschank. Dies obwohl längst bekannt ist, dass nicht nur Alkohol in Massen schwere Schäden in unserem Körper anrichten kann. Wann endlich gelangen Warnhinweise auf die phantasievoll geformten Flaschen?

Vorsicht Alkohol – es steckt in vielen Lebensmitteln

Dem Alkohol kann man nur sehr schlecht ausweichen. Er steckt auch in vielen Lebensmitteln. Lebensmittel die Sie verzehren oder ihre Kinder.

Wenn Sie einkaufen lesen Sie genau was sich im Lebensmittel versteckt. Bitte beachten Sie, dass bei lose verkauften Lebensmitteln, üblich im Verkauf an der Theke oder im Restaurant, keine Kennzeichnungspflicht für Alkohol besteht.  Und seien Sie nicht schockiert darüber, dass sogar im Brot Alkohol stecken kann.

Wenn Sie Eierlikör kaufen wissen Sie, es steckt Alkohol drin. Auch in Rumkugeln versteckt er sich. Alkohol ist ein viel zu häufig verwendetes Konservierungsmittel. Es findet sich in vielen Lebensmitteln.

Sehr geringe Mengen Alkohol in Lebensmitteln gelten als unbedenklich. Deshalb entfällt die Kennzeichnungspflicht. Auch für Schwangere soll der Verzehr solcher Lebensmittel nicht gefährlich sein. Mobil machen Wissenschaftler mit internationalen Befürchtungen. Sie stellen die berichtigte Frage in den Raum, ob Kinder, die solche Produkte verzehren, auch durch sehr geringe Mengen (zu) frühzeitig an den Geschmack von Alkohol gewöhnt werden könnten.  Fällt so die Hemmschwelle, die zum späteren ausgiebigen Trinken verführt?

Wo steckt es drin?

  • Im Brot getarnt als Hefe (Gehalt 0.2 bis 0.3 Volumenprozent)
  • Milchbrötchen
  • Krapfen mit Cremefüllung (Am besten den Bäcker fragen)
  • Verpackte Kuchen und kleine Törtchen
  • Mozartkugeln
  • Schokoeiern
  • Eissorten wie: Tiramisu, Amarena, Amaretto etc.
  • Fruchtsäfte (Gehalt 0.2 bis 0.4 Volumenprozent)
  • Alkoholfreies Bier (Gehalt  bis 0.5 Volumenprozent)
  • Reife Bananen (schon der Verzehr von bis zu 6 Stück,  enthält  so viel Alkohol wie ein kleines Bier)
  • Weinsauerkraut
  • Weinessig
  • Käse-Fondue (wenn mit Branntwein versetzt)
  • Zwiebelsuppe (wenn mit Branntwein versetzt)
  • Bratensosse (wenn mit Branntwein versetzt)

 

Unser Tipp:

Erst ab einer gesetzlich bestimmten Menge ist vorgeschrieben, dass der Alkoholgehalt in der Zutatenliste aufgeführt werden muss. Allerdings wird dies gerne getarnt.
Der Ersatzbegriff  Ethanol wird schlichtweg übersehen.

Achten Sie in Zukunft darauf.

Weitere Artikel